Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Aufträge der Hartmann Transport GmbH gelten die nachfolgend genannten Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Beide Regelwerke stehen vollständig als PDF zum Download bereit.
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)
Die ADSp 2017 gelten für alle Verkehrsverträge, bei denen wir Auftragnehmer sind – also für Beförderung, Lagerung, Umschlag und die üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörenden Geschäfte. Empfohlen werden sie unter anderem vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV), vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Wir akzeptieren die ADSp als Grundlage unserer Speditionsaufträge und bestätigen, dass uns die Abläufe in der Sammelgutspedition bekannt sind.
Wichtiger Hinweis nach Ziffer 23: Die ADSp 2017 enthalten in Ziffer 23 gegenüber der gesetzlichen Haftung abweichende Haftungsbegrenzungen. Insbesondere weicht Ziffer 23.1.2 mit einer Begrenzung auf 2 Sonderziehungsrechte je Kilogramm bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung von der gesetzlichen Haftung ab.
ADSp 2017 herunterladen PDF · 6 SeitenLogistik-AGB 2019
Die Logistik-AGB 2019 gelten für alle logistischen Zusatzleistungen, die nicht bereits von einem Verkehrsvertrag nach den ADSp oder von einem Fracht-, Speditions- oder Lagervertrag erfasst sind, von uns aber im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem solchen Vertrag erbracht werden. Dazu zählen etwa Warenbehandlung, Warenprüfung, Kommissionierung, Qualitätskontrolle oder Preisauszeichnung.
Sind neben den Logistik-AGB die ADSp vereinbart, gehen die ADSp den Logistik-AGB vor, soweit sich einzelne Klauseln widersprechen.
Logistik-AGB 2019 herunterladen PDF · 4 SeitenAnwendungsbereich
Beide Regelwerke gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden sie keine Anwendung.
Gesetzliche Bestimmungen, von denen im Wege vorformulierter Vertragsbedingungen nicht abgewichen werden darf, gehen den ADSp vor.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort unserer Niederlassung, an die der Auftrag oder die Anfrage gerichtet ist. Für die Rechtsbeziehung gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach Ziffer 30 der ADSp 2017 beziehungsweise Ziffer 19 der Logistik-AGB 2019.
Fragen zu den Bedingungen
Sprechen Sie uns an: 0661 968934-63 oder info@hartmanntransport-fulda.de.
Herausgeber der ADSp 2017 und der Logistik-AGB 2019: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V., Berlin, sowie ILRM Institut für Logistikrecht & Riskmanagement GmbH, Bremerhaven. Abdruck, auch auszugsweise, nur unter Hinweis auf DSLV, Berlin und ILRM, Bremerhaven.